Erstes Klimaschutzgesetz Deutschlands in NRW verabschiedet
Minderungsziele, Klimaschutzplan und klimaneutrale Verwaltung
Die Treibhausgasemissionen sollen nach dem Gesetz bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden. Die Landesregierung ist dabei für die Umsetzung der Klimaschutzziele verantwortlich und soll auch einen Klimaschutzplan unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände erstellen. Dieser Klimaschutzplan wird ebenfalls vom Landtag beschlossen. Des weiteren sieht das Gesetz bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung vor. Außerdem wird ein Klimaschutzrat eingerichtet, der auf die Einhaltung der Klimaschutzziele achtet und die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans berät.
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