Umfrage zu Fracking: Deutsche fordern strenge Regeln
Keine Kompromisse beim Trinkwasser
Ein generelles Bohrverbot postuliert der VKU-Vizepräsident "für wassersensible Gebiete, insbesondere ausgewiesene Schutzgebiete wie Heilquellen- und Wasserschutzgebiete sowie Nationalparks oder Naturschutzgebiete." Für die übrigen Projekte sollte eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben werden. Nicht kalkulierbare Risiken liegen insbesondere in der potenziell hohen Bohrdichte und der eingesetzten Chemikalien. Diese müssen transportiert, gelagert und schließlich mit dem Lagerstätten- und Fracwasser (Flowback) entsorgt werden. Deshalb muss auch die Entsorgung des belasteten Flowback in die UVP einbezogen werden. "Beim Trinkwasserschutz darf es keine Kompromisse geben. Daher müssen die Wasserbehörden und Wasserversorger eingebunden sein", fordert Beckereit. "Die Debatte um Schiefergas hat bereits eine Menge Unsicherheit in der Bevölkerung erzeugt. Der Gesetzgeber muss nun sicherstellen, dass Betroffene in Zukunft rechtzeitig informiert und beteiligt werden."
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