Atommüll: Standortauswahl-Gesetz soll noch vor Sommerpause kommen
Kommission soll Verfahren vorbereiten und bis 2015 Vorschläge machen
Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern, vorbereiten. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.
Keine Kastor-Transporte nach Gorleben mehr – Prinzip der Inlandslagerung
Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass die Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt werden sollen. In den nächsten Wochen sollen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die im Ausland lagernden radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager gebracht werden können. Darüber sollen auch Gespräche mit den Betreibern geführt werden. Die bergmännische Erkundung in Gorleben soll beendet werden, auch auf die Einrichtung eines Forschungslabors dort soll verzichtet werden. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darüber hinaus, dass keine hochradioaktiven Abfälle zur Endlagerung exportiert und ins Ausland gebracht werden. Das Prinzip der Inlandslagerung bleibt unberührt.
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