AEE: Positive Bilanz beim EEWärmeG
Im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien wurden demnach 500 Bauunternehmen, gewerbliche Bauträger sowie Architektur- und Planungsbüros zu ihren Erfahrungen im ersten Geltungsjahr des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) befragt. Seit Anfang 2009 sind demnach Bauherren verpflichtet, einen Mindestanteil des Wärmebedarfs aus Sonnenenergie (min. 15 Prozent) bzw. aus Biomasse (min. 50 Prozent) bzw. Erd- oder Umweltwärme (min. 50 Prozent) zu decken. Alternativ erkennt das Gesetz auch zusätzliche Dämmmaßnahmen oder die Wärmeversorgung aus Fernwärmenetzen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung an.
In etwa 32 Prozent der Fälle sei der gesetzliche Mindestanteil an erneuerbaren Energien sogar übertroffen worden. Der Umfrage zufolge machten Solarthermieanlagen 2009 mit 39 Prozent den größten Anteil der verwendeten Heizungstechnologien aus. Dahinter folgen Erdwärme-Heizungen (27 Prozent), Umweltwärme (14,5 Prozent), Holz- oder Pelletheizungen (13,6 Prozent), Biogas- (5 Prozent) und Pflanzenölheizungen (0,9 Prozent). Als Ursachen für eine Entscheidung für Ersatzmaßnahmen geben nach AEE-Angaben 41 Prozent der Befragten Kostengründe an, 21 Prozent verweisen auf die Beschaffenheit oder den Standort des Gebäudes.
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