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EEWärmeG: Biogas-Einsatz soll möglich werden

Berlin – In der Schlussberatung des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien im Umweltausschuss des Bundestages wurde eine Anpassung beschlossen, die die Nutzung von Biogas im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes zulässt. Wie der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael Kauch mitteilte wird in Zukunft die Nutzung von Biogas in hocheffizienten Heizkesseln anerkannt. Dies gelte zunächst für die Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme bei Sanierungen von Altbauten der öffentlichen Hand. Im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes werden zudem die Vergütungssenkungen für Photovoltaik-Strom zur Jahresmitte festgeschrieben.

Beim Heizen mit Biogas werden nach FDP-Angaben sowohl die Beschränkung auf Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen als auch willkürliche Zusatzpflichten zur Gebäudedämmung gestrichen. Wegen niedrigerer Kosten solle lediglich der notwendige Anteil des Biogases an der Heizenergie höher sein als z.B. bei der Solarthermie. Für überschuldete Kommunen sei zudem eine Ausnahme von der Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme bei öffentlichen Gebäuden beschlossen worden. Anders als die Regierung sehe die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs aber einen expliziten Beschluss der Kommune vor und stärke deren Entscheidungsbefugnis gegenüber der Kommunalaufsicht.

23.02.2011

 



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