EEWärmeG: Biogas-Einsatz soll möglich werden
Beim Heizen mit Biogas werden nach FDP-Angaben sowohl die Beschränkung auf Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen als auch willkürliche Zusatzpflichten zur Gebäudedämmung gestrichen. Wegen niedrigerer Kosten solle lediglich der notwendige Anteil des Biogases an der Heizenergie höher sein als z.B. bei der Solarthermie. Für überschuldete Kommunen sei zudem eine Ausnahme von der Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme bei öffentlichen Gebäuden beschlossen worden. Anders als die Regierung sehe die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs aber einen expliziten Beschluss der Kommune vor und stärke deren Entscheidungsbefugnis gegenüber der Kommunalaufsicht.
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