Offshore: Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für mehr Sicherheit
Bereits 2005 wurden der Regierung zufolge „einvernehmlich mit Wirtschaft und Verwaltung“ Richtwerte festgelegt. Würden diese überschritten, werde im schlimmsten Fall die Baugenehmigung versagt. Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hatte Grundsätze festgelegt, die bei der Genehmigung zu berücksichtigen seien.
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