Kommission für Reaktorsicherheit übergibt Bericht
Im Rahmen der Untersuchung wurden die Kernkraftwerke auf die verschiedenen Gefährdungen untersucht. Dabei wurden jeweils drei Schutzgrade bzw. Robustheitsgrade gebildet, in denen die Anforderungen über dem bisherigen Niveau liegen und mit jeder Stufe ansteigen. Wieland sagte dazu: „Wir haben einen Anforderungskatalog entwickelt und auch neue Bewertungskriterien gebildet. Die Aufteilung der Robustheitsgrade erfolgt wie folgt: In Stufe 1 kann die Anlage durch Notfallmaßnahmen wieder beherrscht werden, ohne einen Ausfall vitaler Fuktionen. In Stufe 2 sollen installierte Notsysteme die Anlage stabil halten und in Stufe 3 soll ein Ausfall vitaler Funktionen praktisch ausgeschlossen werden." Röttgen nannte mit Blick auf die Gefährdung von Flugzeugabstürzen bereits erste Ergebnisse. Demnach erreichen die Kernkraftwerke Biblis A und B sowie Brunsbüttel und Philippsburg keinen der Robustheitsgrade. Der Robustheitsgrad 3 wird von keinem Kernkraftwerk erreicht.
Weitere Informationen und Meldungen zum Thema Kernenergie:
Energiewende: Umwelthilfe kritisiert Diskussionen über Revisionsklausel
Studie: AKWs sind nicht versicherbar
Ethikkommission: Atomausstieg bis 2021 möglich
Aktuelle Meldungen aus der Energiepolitik
© IWR, 2011
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen