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EEG-Entwurf: LichtBlick kritisiert Ausgestaltung der Direktvermarktung

Hamburg – Der Ökostrom-Anbieter LichtBlick hat den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes kritisiert, weil laut LichtBlick künftig eine Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden ausgeschlossen wird. LichtBlick begrüßt zwar die Idee einer Marktprämie zur Integration der Erneuerbaren in den freien Strommarkt, aber die Marktprämie habe einen „Geburtsfehler“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Friege. Stromanbieter könnten Wind- oder Solarstrom nämlich nicht als Ökostrom verkaufen, sondern nur als Graustrom. Die Ökostrom-Qualität müsste vom Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden können, damit der Strom nach gesetzlicher Kennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden könne.

Die Bundesregierung mache gegen die Übertragung der Stromqualität europarechtliche Bedenken geltend, so LichtBlick. Deshalb müssten Kunden auf hierzulande erzeugten EE-Strom verzichten und ausländischen importieren, wenn sie Ökostrom haben wollten. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei Raue zeige jedoch, dass es keine rechtlichen Hindernisse gebe, Ökostrom aus Deutschland auch als Ökostrom zu vermarkten. Bereits heute erlaube ein anderes Instrument der Stromvermarktung im EEG, das sogenannte „Grünstromprivileg“, dass Energieanbieter geförderten EEG-Strom als Ökostrom an Kunden lieferten. Um dieses Grünstromprivileg zu erhalten, seien allerdings ebenfalls massive Nachbesserungen nötig, so LichtBlick.

27.06.2011

 



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