Bundesrat segnet Energiewende ab
Ursprüngliche Reststrommengen gestrichen
Für die Kraftwerksabschaltung sei eine Regellaufzeit von 32 Jahren zugrundegelegt worden. Die mit der elften Änderung des Atomgesetzes zusätzlich gewährten Reststrommengen würden gestrichen, Reststrommengen der abgeschalteten Meiler könnten jedoch übertragen werden. Die Bundesnetzagentur soll aus Gründen der Versorgungssicherheit eines der sieben ältesten AKWs als Reserve vorhalten können. Diese Regelung gelte aber nur für zwei Jahre, so Kanzlerin Merkel.
Schneller und grenzüberschreitender Ausbau von Höchstspannungsnetz
Außerdem hat der Bundesrat der Beschleunigung des Netzausbaus zugestimmt. Nach Angaben der Bundesregierung soll es dadurch erstmals eine deutschlandweit koordinierte Netzausbauplanung für Höchstspannungsleitungen geben. Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei angestrebt, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Das Gesetz soll helfen, länderübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen schneller zu bauen. Um die Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen, müssten circa 3.600 Kilometer Höchstspannungstrassen bis 2020 neu gebaut werden. Das Gesetz sieht dafür bundesweit einheitliche Genehmigungsverfahren vor.
Unabhängige Netzbetreiber für mehr Wettbewerb
Die Regierung will die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von Erzeugung und Vertrieb erhöhen, sodass die Transportnetze zum neutralen Marktplatz werden und Wettbewerb garantieren könnten. Auch die Verbraucher sollen aktiv am Markt teilnehmen, etwa durch von Smart Metering. Bundeswirtschaftsminister Rösler sprach von einem „Meilenstein auf dem Weg zum Umbau der Energieversorgung“. Nur so könne man im Rahmen der Energiewende die Stromversorgung sicherstellen. Er begrüßte vor allem die geplante stärkere Bürgerbeteiligung.
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