Kabinett beschließt Suchgesetz für Atommüll-Endlager
Keine Castor-Transporte nach Gorleben mehr
Alle Beteiligten hatten sich darauf verständigt, dass das Standortauswahlverfahren eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern, vorbereiten soll. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen und zu geologischen Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.
Einigkeit besteht darin, dass die Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt werden sollen. Die Beteiligten hatten verabredet, in den nächsten Wochen die Voraussetzungen zu klären, um die im Ausland lagernden radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager bringen zu können. Dabei handelt es sich um maximal 21 Castor-Behälter aus Sellafield und fünf Castor-Behälter aus La Hague.
Ebenso besteht Einvernehmen, dass keine hochradioaktiven Abfälle zur Endlagerung exportiert und ins Ausland gebracht werden. Das Prinzip der Inlandslagerung bleibt unberührt.
Konsens, Transparenz und Partizipation stehen im Vordergrund
Zu den wichtigsten Grundsätzen des Gesetzentwurfs gehört, dass die Suche nach einer Lösung für den sicheren Verbleib der radioaktiven Abfälle innerhalb einer Generation und im nationalen Konsens erfolgen soll. Die Standortauswahl soll zudem am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert und wissenschaftsbasiert sein. Für die Bürger sollen die Verfahrensschritte transparent sein und eine Partizipation ist erwünscht. Die wesentlichen Entscheidungen im Verfahren sollen durch Beschluss des Bundestages und Bundesrates erfolgen.
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